Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maestro Music Germany
Stockmann & Thale GbR
Schultenstr. 59b
48431 Rheine
Stand: 01.01.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Engagement – Stockmann & Thale GbR

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Veranstaltungs- oder Engagementvertrags. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR schriftlich bestätigt werden sind. 

2. Verträge kommen erst mit Rücksendung der von der veranstaltenden Partei unterschriebenen Vertragsausfertigung zustande. Der Vertrag muss von der veranstaltenden Partei bis zu dem, von der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR, schriftlich genannten Datum zurückgesandt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR von allen Verpflichtungen den Veranstalter betreffend entbunden. 

3. In diesen AGBs und anderen Texten der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit. 

§ 2 Angebot – Vertragsschluss 

1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anders bestimmt ist. 

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte, ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen uns das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet. 

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen 

1. Die Gage ist unmittelbar nach der Vertragserfüllung – sofern nicht anders vereinbart – an den Beauftragten in Bargeld auszuzahlen. Gleiches gilt für die im Einzelnen im Vertrag aufgeführten Kosten. Schecks werden nicht angenommen. Mit der Beendigung der Veranstaltung hat die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR den Vertrag erfüllt. 

2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

§ 4 Leistungserbringung – Mitwirkung 

1. Die Bühne wird (falls vorhanden) rechtzeitig vor dem Eintreffen der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR aufgebaut. 

2. Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen der Maestro Music Germany bzw. Stockmann & Thale GbR nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren. 

3. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen. 

4. Der Veranstalter sorgt für eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort. 

5. Der Veranstalter sorgt für ausreichend Platz für das Be- und Entladen des Equipments am Veranstaltungsort sowie für Parkmöglichkeit in der Nähe des Veranstaltungsorts. 

6. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ausreichend Platz für das Equipment zur Verfügung gestellt wird, um das Equipment aufzustellen. Der Veranstalter sorgt für einen sauberen und ebenen Arbeitsplatz. 

7. Verpflegung, Getränke, Speisen, alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Speisen sind separat abzusprechen. 

8. Die Vertragsleistungen werden teilweise durch Subunternehmer erbracht. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung begrenzt sich auf den Pool der uns zur Verfügung stehenden Subunternehmer. 

§ 5 Haftung durch die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR 

1. Eine Haftung der Maestro Music Germany bzw. Stockmann & Thale GbR für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung haftet die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

2. Für den Fall, dass unser Team nicht antreten kann (wegen Krankheit, Unfall, Transportschäden, höhere Gewalt etc.), sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadensersatz durch Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR wird in diesem Falle nicht geleistet. 

3. Sofern die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 

4. Die Absätze 1 und 2 dieses Paragrafen gelten entsprechend auch für deliktische Handlungen unserer Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer. 

5. Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal oder Subunternehmern haften wir nicht, sofern wir nicht unsere Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben haben. 

6. Der Standort für das gebuchte Equipment ist vom Auftraggeber so zu wählen, dass dieses ausreichend gegen Witterungseinflüsse (Regen, Hagel, Sturm, etc.) geschützt ist. Insbesondere bei Zeltbauten und Veranstaltungen unter freiem Himmel ist verstärkt zu achten. 

§ 6 Haftung durch den Auftraggeber 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von uns eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab. (Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.) 

2. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ordnungskräfte müssen zur Verfügung stehen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleistet sein. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung. 

3.1. Der Veranstalter kann vom Veranstaltungs- oder Engagementvertrag bis zwei Monate vor dem Veranstaltungstag zurücktreten (stornieren). 

3.2. Im Falle des Rücktritts hat der Veranstalter sämtliche Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten der Maestro Music Germany bzw. Stockmann & Thale GbR zu tragen. Die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR wird sich selbstverständlich bemühen, derartige Kosten gering zu halten. 

3.3. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Stornogebühren, die der Veranstalter im Fall einer Stornierung zu tragen hat: 

Bei einer Stornierung durch die auftraggebende Partei entstehen bis zu zwei Monate vor dem geplanten Event keine Stornierungsgebühr. 

Bei einer Stornierung innerhalb der letzten zwei Monate vor der Veranstaltung ist die auftraggebende Partei verpflichtet, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 %. 

Bei einer Stornierung nach dem persönlichen Vorgespräch, unabhängig von der verbleibenden Zeitspanne bis zur Veranstaltung, verpflichtet sich die auftraggebende Partei zur Zahlung einer Stornierungsgebühr von 100%. 

Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zur Buchung für den Ersatz-Termin kommen, wird auf die Stornierungsgebühr verzichtet. 

Die angegebenen Stornogebühren beziehen sich auf den vereinbarten Vertragspreis. 

Weist der Veranstalter im Einzelfall nach, dass sich die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR im konkreten Fall einen höheren Betrag an ersparten Aufwendungen oder tatsächlich erzielten oder an möglichen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss, verringern sich die vorgenannten Beträge entsprechend. 

3.4. Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen. 

3.5 Bei einem Rücktritt des Veranstalters, infolge von unvorhergesehenen oder unvermeidbaren Umständen, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen für beide Parteien unmöglich machen, ist von einer Stornierungsgebühr abzusehen. 

§ 7 Datenschutz 

1. Der Auftraggeber genehmigt die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Foto- bzw. Videoaufnahmen während der Veranstaltung, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Video-/Fotografen davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder das Urheberrecht betreffen, müssen stets schriftlich fixiert werden. 

2. Bei Fotodienstleistungen durch die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR: Der Kunde überträgt der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten zur unentgeltlichen Werbung für eigene Zwecke der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR und den ausführenden Fotografen in allen Medien. Hiervon umfasst ist auch das Recht, die Inhalte unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung). 

§ 8 Erfüllungsort - Gerichtsstand - Salvatorische Klausel 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR. Die Maestro Music Germany GbR bzw. Stockmann & Thale GbR ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen. 

3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. 

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